Separatorenfleisch
Unter Separatorenfleisch versteht man maschinell von Knochen gelöste Fleischteile, bei der die Struktur der Muskelfasern verändert wird.[1] Es fällt nicht mehr die lebensmittelrechtliche Definition von Muskelfleisch und muss gemäß Anhang VII Teil B Nr. 18 der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung entsprechend gekennzeichnet werden. Es kann zur Herstellung vieler Produkte verwendet werden und stellt eine preisgünstige Alternative zur Verarbeitung anderen Fleisches dar. Separatorenfleisch ist nach der Herstellung pastös und sieht Hackfleisch bzw. Faschiertem ähnlich, ist jedoch von anderer Zusammensetzung.